Rechtsanwältin Milagros Portocarrero-Psaltiras ist in Peru geboren und aufgewachsen, dort studierte sie an der Fakultät der Rechtswissenschaften der Pontificia Universidad Católica del Peru bevor sie nach Deutschland umzog, wo sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und anschliessend das Referendariat am Landgericht Stuttgart absolvierte. Während des Studiums und Referendariats sammelte Rechtsanwältin Portocarrero-Psaltiras Erfahrung in peruanischen, spanischen und deutschen wirtschafts-, familien- so wie strafrechtlich ausgerichteten Kanzleien. Seit Gründung der Kanzlei waren diese Gebiete die Schwerpunkte der Anwaltstätigkeit.
Rechtsanwältin Portocarrero-Psaltiras ist:
Die Kanzlei ist spezialisiert auf den Gebieten des Familienrechts und des Strafrechts und übernimmt Ihre Beratung und auch die Vertretung bei allen Gerichten in der Bundesrepublik, wobei in beiden Rechtsgebieten grenzüberschreitende Sachverhalte keine Seltenheit mehr sind. Seit 2010 bearbeitet Rechtsanwältin Portocarrero-Psaltiras auch Fälle mit internationalen Kausalzusammenhängen und Wirkungen.
Ein solides Netzwerk mit Kanzleien und Rechtsanwälten in Südamerika und Spanien ermöglicht zudem die umfassende Beratung und Vertretung über die Grenzen Deutschlands hinaus.
Konsequenzen der Eheschliessung, Fragen des Güterrechts, Auswirkungen der Trennung sowie der Scheidung der Ehe für die Ehepartner und vorhandenen Kinder sind manche der Themen die das Familienrecht umfasst.
Dazu zählen auch die Fragen des Kindesunterhalts, Trennungsunterhalts sowie nachehelichen Unterhalts, eventuelle Vermögensauseinandersetzung und Ansprüche auf Versorgungsausgleich.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei umfassen die Verteidigung in Betrugsstraftaten, Diebstahldelikten, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht (Mord und Totschlag) Körperverletzungsdelikte, Korruptionsstrafrecht, Sexualstraftaten, Verkehrsstrafrecht, Vermögensdelikte, Wirtschaftsdelikte und das europäische Strafrecht.
Auch in Zeiten der Kontaktbeschränkungen bleibt die Kanzlei für Sie tätig. Besprechungen so wie JVA Besuche sind weiterhin persönlich möglich, es wird zudem zunehmend auf anderweitige Kommunikationsmittel zurückgegriffen. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
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